von Insa Osteresch
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28. Mai 2021
Wir beraten Sie gern! Pflegeberatung nach §37.3 zur Vorlage bei Ihrer Pflegekasse Wer Pflegegeld bezieht und ausschließlich von Angehörigen oder Bekannten versorgt wird, muss sich regelmäßig von Fachkräften beraten lassen. Diese Beratungsbesuche durch einen Pflegedienst sollen die Qualität der Pflege zu Hause sicherstellen. Benötigen Sie eine halb- oder vierteljährliche Pflegeberatung? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Wir beraten Sie, wenn es um Ihre Versorgung oder die, Ihres Angehörigen geht. Kostenfrei, verbindlich und herzlich. Und wir kümmern uns auch darum, dass Ihre Pflegekasse den erforderlichen Nachweis erhält. Rufen Sie uns einfach an unter (04962) 90 85 90.